Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein

Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu
Untervermietungen (VIII ZR 228/23).

Vermieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter eine
Wohnung ohne Erlaubnis und gewinnbringend untervermieten. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die Untermiete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet.
„Untervermietung ist kein Geschäftsmodell. Das ist auch eine Frage der Fairness. Private
Vermieter haben Pflichten, tragen Verantwortung und Kosten – sie dürfen nicht zusehen
müssen, wie Dritte das Mietverhältnis betrügerisch missbrauchen“, kommentiert Haus &
Grund-Präsident Kai Warnecke.

Kündigung bei gewinnbringender Untervermietung