Haus & Grund will Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner
Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst
bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen
Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf
Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue
Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in
unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & GrundPräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig