Haus & Grund fordert sofortige Abschaffung und konsequente Wohnungsbaupolitik
Die Verlängerung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist rechtswidrig. Zu diesem
Ergebnis kommt ein Gutachtender renommierten Kanzlei Oppenhoff & Partner, das im
Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg erstellt wurde. Die
Juristen sehen den Neuerlass der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 24. Juni2025 in
Baden-Württemberg als nichtig an, da es an aktuellen Daten, einern nachvollziehbaren
Begründung sowie einer ernsthaften Prüfung von Alternativen fehlt. Denn gesetzlich ist
festgeschrieben, dass nur unter Beachtung der genannten Punkte in die Grundrechte von
Eigentümern von staatlicher Seiteeigen gegriffen werden darf.