Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein
„Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven
Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen
Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai
Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin.
Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die
Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder
– anerkennt und schützt.