Haus & Grund begrüßt die Entscheidung von Bauministerin Nicole Razavi

Grüne fordern Aufweichung der strengen Kriterien zur Verlängerung der Mietpreisbremse zu
erhalten

Stuttgart/Karlsruhe, 13. Oktober 2025

Die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg betrachtet die geplante Ausweitung der
Mietpreisbremse auf weitere Kommunen im Land mit großer Sorge. Die Entscheidung der
Bauministerin Nicole Razavi, Mannheim und Konstanz aufgrund der aktuellen Datenlage aus dem
Geltungsbereich einer neuen Mietpreisbegrenzungsverordnung herauszunehmen, wird hingegen
ausdrücklich begrüßt. Eine politisch motivierte Ausweitung der Gebietskulisse wäre ein Rückschritt für
den Wohnungsmarkt, die Rechtssicherheit und die Investitionen, so Sebastian Nothacker, Vorstand
von Haus & Grund Württemberg, und Thomas Haller, Vorstand von Haus & Grund Baden.

Das ist passiert:

Es gibt Ärger um die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse in Baden Württemberg. Wie der
SWR berichtet, hat die Grünen-Fraktion den Entwurf von CDU-Wohnungsbauministerin Razavi
gestoppt. Grund dafür ist, dass die Mietpreisbremse nach den Plänen der Ministerin künftig in
Mannheim und Konstanz nicht mehr greifen soll, denn die Lage auf dem dortigen Mietmarkt hat sich
verbessert. Eigentlich sollte die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in angespannten Wohnlagen
im Land zum 1. Januar 2026 um weitere vier Jahre verlängert werden.

Grüne fordern Aufweichung der strengen Kriterien für die Mietpreisbremse

Die Grünen verlangen nun konkret, dass als Maßstab nicht der baden württembergische Durchschnitt
herangezogen wird, sondern der bundesweite. Denn das würde dazu führen, dass ein großer Teil der
Städte und Gemeinden im Land unter die Mietpreisbremse fallen würde. Darüber hinaus fordern sie,
dass die Kommunen nur noch drei der fünf Kriterien erfüllen müssen, um unter den
Schutzmechanismus zu fallen. Bisher sind es vier.

Der Hintergrund: Neue Gutachten, neue Zahlen

Das Land hat ein Hamburger Büro für Gutachten beauftragt, das über aktuelle Zahlen einen neuen
Blick auf die Wohnverhältnisse in Baden-Württemberg wirft. Waren bisher 36 Prozent der Bevölkerung
in BW von der Mietpreisbremse abgedeckt, sollen es künftig nur noch 33 Prozent sein. Hintergrund ist,
dass zwar mehr kleinere Kommunen hinzukommen, aber die zweitgrößte Stadt Mannheim mit gut
318.000 Einwohnern und Konstanz mit fast 87.000 herausfallen sollen.

Haus & Grund: Strenge Kriterien sind richtig und notwendig

Den Verbänden liegt das vom Land beauftragte Gutachten nicht vor. Aus Sicht von Nothacker und
Haller ist es allerdings richtig und konsequent, dass das Bauministerium strenge Kriterien für die
Gebietskulisse zugrunde legt. Sie warnen ausdrücklich davor, die Anforderungen an die
Gebietskulisse aus rein politischen Gründen zu verwässern – etwa durch Absenkung der Kriterien
oder Veränderung der Vergleichsmaßstäbe –, nur um weitere Städte unter den Schutzmechanismus
zu bringen.

„Eine solche Einflussnahme würde verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, da die Mietpreisbremse
einen erheblichen Eingriff in das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Eigentumsrecht
darstellt“, betont die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg.
Keine Mietpreisbremse ohne tatsächliche Marktanspannung

Aus Sicht von Nothacker und Haller ist die Entscheidung, Mannheim und Konstanz aufgrund einer
dort feststellbaren Entspannung des Wohnungsmarktes aus der Mietpreisbremse herauszunehmen,
ein Schritt in die richtige Richtung. In beiden Städten ist der Wohnungsmarkt nicht mehr
überdurchschnittlich angespannt: In Konstanz wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen und in
Mannheim haben sich Angebots- und Bestandsmieten angenähert.

Dass damit zahlenmäßig künftig insgesamt etwas weniger Wohnungen unter die Mietpreisbremse
fallen sollen, ist ein positives Signal für Marktstabilität und Investitionssicherheit.
In § 556 d BGB, der gesetzlichen Regelung der Mietpreisbremse, wird gefordert, dass sich aus der
Begründung der Mietpreisbremse ergeben muss, welche Maßnahmen die Landesregierung in den
Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in die Wege leitet, um Abhilfe zu schaffen. In
Konstanz und Mannheim haben entsprechende Maßnahmen zuletzt offenbar Erfolg gehabt. Die
Landesregierung sollte dies als Erfolg verbuchen, anstatt durch eine Absenkung der Anforderungen
einen Misserfolg zu konstruieren, sagen Nothacker und Haller.

Mietpreisbremse bleibt rechtlich und ökonomisch problematisch

Haus & Grund Baden-Württemberg erinnert daran, dass die Mietpreisbremse ursprünglich als zeitlich
befristetes Ausnahmeinstrument gedacht war. Eine fortlaufende Verlängerung oder gar Ausweitung
konterkariert diesen Ansatz und ist verfassungsrechtlich bedenklich. Sie hemmt Investitionen,
verunsichert private Vermieter und trägt nicht nachhaltig zur Entspannung des Wohnungsmarkts bei.
Sie schafft im Gegenteil keine einzige neue Wohnung. Die Politik muss in erster Linie die
Rahmenbedingungen verbessern, dass schnell neuer zusätzlicher Wohnraum als Garant stabiler
Mieten in der Zukunft entstehen kann.

Gerade private Kleinvermieter, die zwei Drittel des Mietwohnungsbestandes in Baden
Württemberg stellen, werden durch staatliche Eingriffe in die Mietpreisgestaltung in ihrer
Investitionsbereitschaft gebremst. Dies hat negative Folgen für den dringend benötigten
Wohnungsneubau und für energetische Sanierungen, so Haller und Nothacker.

Fazit

Haus & Grund Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, am Kurs der
Rechtssicherheit und Sachorientierung festzuhalten. Eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf
Kommunen, in denen objektive kein angespannter Wohnungsmarkt besteht, wäre politisch
motiviert, rechtlich angreifbar und ökonomisch kontraproduktiv.
„Wir begrüßen, dass das Bauministerium an der strengen, datenbasierten Bewertung festhält und
damit Rechtsstaatlichkeit über Parteitaktik stellt“, so Nothacker und Haller.