Haus & Grund kritisiert Verlängerung der Mietpreisbremse:

Veraltete Daten, neuer Indikator, gleicher Trugschluss

Die Landesregierung will die Mietpreisbegrenzungsverordnung zum 1. Januar 2027 neu
erlassen. Die Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2029 gelten. „Die zugrunde liegenden
Daten sind veraltet, der Wohnungsmarkt wird in die falsche Richtung gelenkt und das neue
Bewertungskriterium ‚Hochschulstandort‘ basiert nicht auf Daten“, sagen Sebastian
Nothacker, Vorstand von Haus & Grund Württemberg, und Thomas Haller, Vorstand von
Haus & Grund Baden. Durch das neue Kriterium wird die Mietpreisbremse aber wieder dort
greifen, wo sie eigentlich nicht mehr gelten sollte.

Verlängerung Mietpreisbremse