Länder müssen Ausweisung von angespannten Märkten besser begründen
„Endlich ist ein Ende der Mietpreisbremse in Sicht. Das ist gut für den Wohnungsmarkt und vor allem
für die Wohnungssuchenden.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den
Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur Verlängerung der Mietpreisbremse.
Haus & Grund bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen
Gründen nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende
2025 auslaufen. Der Verband begrüßte, dass die Länder, die die Gebiete festlegen, in denen die
Mietpreisbremse gelten soll, bessere Begründungen vorlegen müssen. „Das ist zwingend notwendig,
denn die Mietpreisbremse stellt einen enteignenden Eingriff für die Vermieter dar“, erläuterte
Warnecke.