Nachbarschaftsstreitigkeiten müssen nicht sein

Wie unangenehm Nachbarschaftsstreitigkeiten sind, weiß jeder, der davon je betroffen war. Wenn sie sich zum Flächenbrand ausweiten, vergiften sie das Verhältnis der Parteien nachhaltig und enden meist vor Gericht, was zu einer teuren Angelegenheit werden kann. Im schlimmsten Fall können sie zum Verkauf der Immobilie führen wegen Verlust von Lebensqualität. Damit es nicht soweit kommt, veranstaltete Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung im Rahmen ihrer beliebten Vortragsreihe in der Stadthalle Kirchheim einen Informationsabend mit Rechtsanwalt Günter Lang, selbst langjähriger Rechtsberater bei Haus und Grund und vertraut mit dererlei Konflikten.

Die Quellen solcher Konflikte seien vielfältig und reichten von Lärm des Rasenmähers, störenden Haustieren, falschgeparkten Autos, zugestellten Treppenhäusern und vieles mehr. Zur Vermeidung sei es wichtig, die Grenzen seiner Rechte zu kennen. Orientierungshilfen bietet der Gesetzgeber unter anderem im Nachbarrechtsgesetz Baden- Württemberg, im BGB, in der Landesbauordnung und im Baugesetzbuch. Weitere Regelungen ergeben sich zudem aus dem sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis. Gemeinschaftliche Grenzeinrichtungen seien nicht selten konfliktbeladen und ließen keine einseitigen Veränderungen zu. Doch wer kennt sie nicht, die Geschichten, in denen in einer Nacht- und Nebelaktion Grenzsteine fehlen oder verschoben sind. Auch Zäune, Mauern und Sichtschutzwände führen zu Streit. Hier gibt der Gesetzgeber vor, dass bis zu einer Höhe von 1,5 Meter Grenzbauweise bestehen darf, doch mit jeder weiteren Erhöhung gefordert wird, von der Grenze abzurücken. Die Hecke von 1,80 Meter verlange daher schon einen 30 Zentimeter Abstand. Herabfallendes Laub und überhängende Äste seien oft problematisch.  Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen des Nachbarrechts im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, eine Beseitigung zu verlangen.

Ein alter Baum genießt gewissermaßen Bestandsschutz, wenn er nur alt genug ist, es sei denn der Baum muss aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohne immer das Gespräch zu suchen, rät auch Rechtsanwalt Reinhard Spieth, Vorsitzender von Haus und Grund Kirchheim unter Teck, ein Konsens sei die bessere zukunftsorientiertere Lösung. Kurioses gebe es immer wieder. So der „Hammerschlagfall“, der vom OLG Stuttgart entschieden wurde. Er handelt vom Betreten eines Nachbargrundstücks. Hier duldete ein rabiater Nachbar nicht die Errichtung eines Gerüsts auf seinem Grundstück, setzte auf Notwehr und schlug mit einem Baseballschläger auf den Handwerker ein, der davon ausgegangen war, dass alles in bester Ordnung war. Hier gilt: Wer das Nachbargrundstück betreten möchte, muss vorher um Erlaubnis bitten und eine Ankündigungsfrist einhalten, so Rechtsanwalt Lang. Wer dies nicht beachtet oder widerrechtlich gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück betritt, begehe Hausfriedensbruch.

Weiteres Wissenswerte gab es rund um das Thema Grillen und Lärmbelästigungen durch Musizieren, dem Rasenmäher zu ungelegener Uhrzeit oder die Ausbreitung von Unkraut, das von der verwilderten Nachbarwiese herrührt. Im Allgemeinen sei es am besten, man beherzige das alte Sprichwort: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu“. Der Abend klang mit einem Ständerling im Foyer aus.