Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit – Eingriffe ins Mietrecht werden allerdings abgelehnt!
Berlin, 24.04.2024 – Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten
Haus- und Grundeigentümer begrüßen angesichts stetig steigender Zahlen von Wohnungs- und
Obdachlosen in Deutschland die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan grundsätzlich.
Seit dem Start der Initiative im März 2023 standen die genannten Verbände, aber auch Vertreter von
Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, von Kommunen und
Ländern dem Bund bei der Erarbeitung des NAP W beratend zur Seite.
Wir sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland
noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und
ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu
stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bietet der NAP W eine gute nationale
Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen,
die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch den Austausch voneinander zu lernen.